Gut zu wissen

Ihr Kind ist krank

Ist Ihr Kind krank, so informieren Sie umgehend die Schule. Dies können Sie telefonisch erledigen oder reichen uns – ggf. über einen Mitschüler – eine Entschuldigung ein. In Einzelfällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Beauftragen Sie ein Nachbarskind die Hausaufgaben mitzubringen.

Ansteckende Krankheiten

Leidet Ihr Kind oder in besonderen Fällen ein Familienangehöriger an einer ansteckenden Krankheit, darf es so lange nicht in die Schule kommen, bis der Arzt ein ärztliches Attest ausgestellt hat, dass Ihr Kind (bzw. der Familienangehörige) nunmehr frei von ansteckenden Krankheiten ist. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, uns eine ansteckende Krankheit sofort zu melden.

Kranksein vor oder nach den Ferien

Ist Ihr Kind am letzten Tag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien erkrankt, müssen Sie auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorlegen.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Aus wichtigen Gründen kann Ihr Kind ausnahmsweise vom Unterricht beurlaubt werden. Der versäumte Unterrichtsstoff muss in jedem Fall von der Schülerin / dem Schüler eigenständig nachgeholt werden. Eine Befreiung vom Unterricht für wenige Tage beantragen die Eltern bei der Klassenlehrerin, für eine längere Zeit bei der Schulleiterin. Eine Beurlaubung vor und im Anschluss an Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann hier nur die Schulleiterin beurlauben. Hierfür müssen die Eltern einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen und die Dringlichkeit nachweisen.

Handy

Laut Schulkonferenzbeschluss vom 26.09.2005 dürfen Schülerinnen und Schüler keine Handys mit in die Schule bringen. Dies gilt auch für den Bereich der Offenen Ganztagsschule.

Roller, Kickboards und Inliner

sind Spielzeuge und dürfen laut Schulkonferenzbeschluss vom 26. 09.2005 nicht mit in die Schulgebäude gebracht werden. Das Befahren des Schulhofes mit diesen Spielzeugen ist während der Unterrichts- und Betreuungszeiten verboten.

Hunde

Hunde sind nach Schulhofordnung der Stadt Neuss auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Fundsachen

Liegengebliebene Kleidungsstücke und Taschen sammelt unser Hausmeister, Herr Otten. Sie können Ihn telefonisch unter 0173-3910614 erreichen. Werden die Fundstücke nach drei Monaten nicht abgeholt, werden diese in die Altkleidersammlung gegeben.

Rauchen

Nach dem Schulgesetzt ist an allen Schulen Nordrhein-Westfalens das Rauchen verboten. Dies gilt für das gesamte Schulgelände und auch bei Schulfesten.