Vertretungskonzept der Pestalozzischule

  1. Organisation
  2. Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes
  3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall
  4. Langfristiger Unterrichtsausfall

1. Organisation

Notfallmappe: Im Lehrerzimmer liegt eine Notfallmappe, in der sich die aktuellen Telefonlisten bzw. Telefonketten aller Klassen befinden. Außerdem befinden sich hier noch Informationen über besondere Krankheiten der Kinder, die Aufteilung im Krankheitsfall und der aktuelle Stundenplan der Schule.

Klassenraum: Im Klassenraum befindet sich ein aktueller Stundenplan der Schule (im Kalender) sowie ein Aufteilungsplan für die Kinder. Sollten die Kinder spontan aufgeteilt werden müssen, kann die Lehrerin überprüfen, welche Klassen noch Unterricht haben bzw. welche sich in der Turnhalle befinden, so dass die Kinder evtl. auf andere Klassen als vorgesehen verteilt werden müssen.

Partnerklassen: Jede Klasse hat eine Partner- bzw. Vertretungsklassenlehrerin. Diese hat im Krankheitsfall die Betreuung der Klasse zu übernehmen. Das bedeutet, sie teilt der Klasse den geänderten Stundenplan, Unterrichtsausfall oder sonstige Informationen mit und nimmt gegebenenfalls die Aufteilung der Klasse vor oder sie spricht diese Maßnahmen mit einer anderen Lehrerin ab.

Arbeitsmaterialien: Im Klassenbuch liegt eine rote Mappe mit Kopiervorlagen von Arbeitsblättern für die Kernfächer bereit, die im Falle einer Aufteilung für die Kinder kopiert werden können. Außerdem enthält sie Informationen über Klassenstärke und Kopiernummer. Die Klassenlehrerin und Fachlehrerinnen achten auf die Aktualisierung der Kopiervorlagen. Diese Materialien dienen dazu, im Falle einer Aufteilung oder bei Beaufsichtigung durch eine Praktikantin bzw. geeignete Aufsichtspersonen von den Kindern ohne Hilfe bearbeitet zu werden.

Im Falle einer längeren Erkrankung wird bei Vertretungsunterricht der aktuelle Unterrichtsstoff in Absprache mit der Parallelklassenlehrerin geplant.

2. Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes

Der Vertretungsplan wird in der Regel durch die Konrektorin erstellt. Bei der Planung des Vertretungsunterrichts beachtet sie folgende Kriterien:

Unterrichtsausfall: Die Pestalozzischule ist bestrebt, den Unterrichtsausfall möglichst klein zu halten. Es ist aber nicht immer möglich, alle ausfallenden Stunden zu vertreten.

Die Kinder werden grundsätzlich nur dann vorzeitig nach Hause entlassen, wenn die Eltern mindestens einen Tag zuvor von der Schule über den Unterrichtsausfall angemessen informiert wurden. Im Einzelfall kann auch eine Telefonkette in Gang gesetzt werden. Nach Hause entlassen werden dann nur die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die von ihnen benannten Vertreter erreicht wurden.

Das Aufteilen von Klassen macht nur für einen begrenzten Zeitraum Sinn. U.U. werden andere Klassen aufgeteilt, damit die betroffene Klasse auch Unterricht bei einem Lehrer erhält. Die ersten Schuljahre werden erst ab dem zweiten Schulhalbjahr aufgeteilt. Zu beachten ist auch, dass jedes Aufteilen von Klassen für die aufnehmende Klasse eine Unterrichtsbeeinträchtigung darstellt.

Die Konrektorin führt eine Statistik über den Unterrichtsausfall in den einzelnen Klassen. Der Unterrichtsaufall der einzelnen Klasse soll in Relation zur Stundentafel der Klassenstufen auf das Schuljahr gesehen gleich hoch sein.

Ausfall von Fördergruppen: Im Einzelfall muss jeweils abgewogen werden, ob eine große Klasse auf weniger Klassen aufgeteilt wird oder die Förderung einer kleinen Gruppe entfällt (LRS, Migrantenunterricht, Teamteaching …).

Lehramtsanwärterinnen übernehmen im Einzelfall Vertretungsunterricht – vorwiegend in den Ausbildungsklassen. Mit zunehmender Ausbildungsdauer können sie auch mehr vertreten.

3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall

Anordnung von Vertretungsunterricht (Mehrarbeit)

Aufteilung der Klasse: In allen Klassen und im Notfallordner liegen Listen aus, nach denen die Kinder auf die anderen 2.-4. Klassen aufgeteilt werden. Außerdem muss überprüft werden, ob die Aufteilung mit dem aktuellen Schulstundenplan übereinstimmt. Die Kinder sind darüber informiert, dass sie sich bei der Sekretärin oder in einer anderen Klasse melden müssen, wenn sich die zu besuchende Klasse nicht im Klassenraum befindet. Auf den Listen sollte zusätzlich vermerkt werden, welche Kinder nach dem Unterricht in die OGS oder in den Hort gehen und ob und wann welche Kinder zum Instrumenten-Karussell gehen.

Gemeinsames Unterrichten von zwei Klassen (z. B. in der Aula, im Sportunterricht oder auf dem Schulhof)

4. Langfristiger Unterrichtsausfall

Anforderung einer Pool- oder Geld-statt-Stellen-Kraft durch den Schulleitung

Evtl. Mehrarbeit durch Kolleginnen

Aufteilen der Kinder auf alle Klassen (Erklärung siehe oben)

Einsatz von Praktikantinnen bzw. geeigneten Aufsichtspersonen: Sollten zum Zeitpunkt des Unterrichtsausfalls Praktikantinnen oder geeignete Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen, die sich bereit erklären, die Kinder zu beaufsichtigen, können diese auch eingesetzt werden. In diesem Fall wird den Kindern eine Aufgabe gegeben, die sie in Stillarbeit bearbeiten sollen.

Geänderter Stundenplan – gleichmäßige Verteilung der Fehlstunden: Sollte keine Poolkraft oder Geld-statt-Stellen-Kraft zur Verfügung stehen, muss eventuell der Stundenplan dahingehend geändert werden, dass die ausfallenden Stunden auf alle Klassen gleich verteilt werden. Eventuell muss eine Lehrkraft die Führung von zwei Klassen übernehmen und Förderstunden oder Stunden, die nur in Kleingruppen stattfinden (AG`s etc.), eingespart werden.

Unterrichtsausfall: Ist eine sinnvolle Aufteilung oder Vertretung durch eine andere Lehrkraft nicht möglich, muss Unterricht ausfallen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterrichtsausfall auf alle Klassen gleichmäßig verteilt wird. Hierzu wird eine Statistik erstellt, in der die ausgefallenen Stunden der einzelnen Klassen festgehalten wird.